Empfehlungsschreiben

Anfragen zu Empfehlungsschreiben für Studierende

Im Interesse der Gleichbehandlung von Studierenden gelten am Institut für Produktion und Industrielles Informationsmanagement (PIM) folgende Richtlinien für die – mögliche, keineswegs garantierte – Erstellung von Empfehlungsschreiben, wie z. B. für die Bewerbung um ein Masterstudium:

  1. Es gibt keine Empfehlungsschreiben aufgrund einzelner Klausurergebnisse. Solche „Einzelfälle“ erlauben keine seriöse Empfehlung.
  2. Empfehlungen werden von Herrn Zelewski in der Regel nur in folgenden Fällen (mit „adressatenorientierten“ Formulierungsvorschlägen seitens der Studierenden) ausgestellt:
    1. Die Studierenden haben eine Bachelor- oder Masterarbeit am Institut PIM angefertigt, aufgrund derer Herr Zelewski als Erstgutachter die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit der Studierenden grob einzuschätzen vermag. Diese Qualifizierungsarbeiten sollten möglichst mit dem Prädikat „sehr gut“, zumindest mit der Note 2,0 oder besser abgeschlossen worden sein.
    2. Die Studierenden haben als studentische Mitarbeiter(innen) am Institut PIM auf Haushalts- oder Projektstellen gearbeitet, sodass Herr Zelewski ihre Arbeitsqualität grob einzuschätzen vermag. Es wird erwartet, dass die Studierenden auf solchen Haushalts- oder Projektstellen durch ihr Engagement und ihre Ergebnisse positiv aufgefallen sind.
  3. Empfehlungen sind in anderen Ausnahmefällen möglich, falls Herr Zelewski auf erforderliche Grundlagen zurückgreifen kann, wie z. B. auf Informationen über die Mitarbeit der Studierenden in Gremien der akademischen Selbstverwaltung (beispielsweise in der Fachschaft Wirtschaftswissenschaften) oder in anderen studentischen Organisationen (beispielsweise in studenschen Beratungsunternehmen).